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Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Arbeitgeber über die eigene Gesundheit offen legen müssen - Fragen und Antworten!

 

Arbeitgeber geht Diabetes nichts an

Bewerber müssen in einem Vorstellungsgespräch dem Unternehmen nichts von ihrer Diabetes-Erkrankung erzählen. Der Arbeitgeber darf in der Regel auch nicht danach fragen, berichtet die Zeitschrift "Diabetes Ratgeber". Etwas anderes gilt nur, wenn die Erkrankung für den Job relevant ist. Das kann bei Fluglotsen oder Busfahrern der Fall sein. (dpa)
Quelle: FP Chemnitz, 18.06.2016

 

Darf ein Arbeitgeber zur Einstellung einen Gesundheitscheck verlangen?

Die Teilnahme an einem Gesundheitscheck ist grundsätzlich freiwillig, wenn es keine rechtliche Ausnahmevorschrift gibt. Das ist bei Jugendlichen so, die nur eingestellt werden dürfen, wenn die körperliche Eignung festgestellt wird. In der Praxis sieht es so aus, dass bei bestimmten Berufen der Gesundheitscheck gemacht werden muss, wenn man eingestellt werden möchte. Im Lebensmittelbereich darf das Unternehmen nicht einstellen, wenn keine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz vorliegt, dies gilt auch für den medizinischen Bereich. Mitgeteilt wird dem Unternehmen nur, ob jemand geeignet ist.

 

Darf der Arbeitgeber regelmäßige Check-ups verlangen?

Auch hier gilt die Freiwilligkeit, außer, es ist gesetzlich oder tariflich vorgeschrieben. Im medizinischen oder lebensmittelverarbeitenden Bereich müssen Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wiederholt werden. Im öffentlichen Dienst ist oft tarifvertraglich geregelt, an der Vorsorge teilzunehmen. Von einer Pflichtvorsorge spricht man, wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, sie anzubieten, und der Arbeitnehmer teilnehmen muss, weil er sonst nicht weiter beschäftigt wird, z. B., wenn jemand mit gefährlichen Stoffen arbeitet. Der Arzt bescheinigt an den Arbeitgeber nur, dass der Arbeitnehmer weiterhin geeignet ist, den Job auszuüben.

 

Darf der Arbeitgeber mehr wissen bei längerer Krankheit?

Ist ein Arbeitnehmer mehrere Monate krank geschrieben, und der Arbeitgeber hat Interesse daran zu erfahren, ob er wieder arbeitsfähig wird, kann er Untersuchungsergebnisse anfordern. Verpflichtet ist der Arbeitnehmer dazu nicht. Eine konsequente Weigerung kann aber dazu führen, dass der Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung ausspricht. In diesem Fall wird der Arbeitnehmer die negative Zukunftsprognose des Arbeitgebers nur durch Preisgabe seines Gesundheitszustands widerlegen können.

 

Darf der Arbeitgeber zum Vorstellungsgespräch nach der Gesundheit fragen?

Diese Frage ist erlaubt, wenn sie für den zu besetzenden Arbeitsplatz wichtig ist, z.B. beim Lastkraftfahrer, der nach Alkoholerkrankungen gefragt wird. Auch für einen Lagerjob darf der Bewerber gefragt werden, ob er schwer heben kann. Nach dem psychischen Wohlbefinden zu fragen, ist erlaubt, wenn man einen Beruf wählt, für den eine belastbare Psyche gebraucht wird, etwa bei der Bundeswehr. Nicht gefragt werden darf nach Schwerbehinderungen. Wenn eine Frage unzulässig ist, muss der Bewerber nicht wahrheitsgetreu antworten.
Quelle: FP Chemnitz, April 2015

 

Anmerkung:

Die Nichtbeantwortung bzw. Falschbeantwortung der Frage nach dem Gesundheitszustand kann gravierende Folgen haben: Die unrichtige Angabe könnte dann als „arglistige Täuschung“ im Sinne von § 123 BGB mit der Folge zu begreifen sein, dass der Arbeitgeber die auf den Abschluss des Arbeitsvertrags gerichtete Willenserklärung mit der Folge der Nichtigkeit des Vertrags anfechten könnte.

Das Bundesarbeitsgericht hat in jüngerer Rechtsprechung angedeutet, dass es möglicherweise an seiner zurückliegenden Rechtsprechung nicht zwingend festhalten wird. Im Urteil vom 16.02.2012 hat es die Aussage getroffen, dass die Frage nach einer bestehenden Schwerbehinderung jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeitsdauer zulässig sei (BAG, Urteil vom 16.02.2012, Az. 6 AZR 553/10).

 

Stand 27.06.2016