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Informationen für Asylsuchende            

Gastbeitrag

Der Familiennachzug bei Flüchtlingen

Seit der Flüchtlingskriese ist das Thema „Integration“ in Deutschland von großer Bedeutung. Dazu gehört es, die Sprache und Kultur eines Landes zu erlernen. Um sich jedoch in einem fremden Land heimisch zu fühlen, benötigen viele der Asylbewerber ihre Familie. Doch der Familiennachzug gestaltet sich in Deutschland sehr kompliziert.

Wieder mit der Familie vereint sein: Das ist der größte Wunsch vieler Betroffener. Daher versuchen sie ihre Familien direkt nachdem das Asylverfahren durchlaufen ist nach Deutschland zu holen. Wer in Deutschland als Flüchtling anerkannt wurde, hat grundsätzlich das Recht dazu, seine Kinder und die unmittelbaren Verwandten zu sich zu holen. Dies geht aus der europäischen Richtlinie 2011/95/EU hervor.

Dennoch stellt dieser Prozess für viele Familien ein großes Problem dar, da die Verwandten den Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung selbst bei einer deutschen Botschaft stellen müssen. Jedoch ist nicht jede Vertretung Deutschlands im Ausland dazu berechtigt, das entsprechende Visum zu erteilen. Zudem herrscht in vielen der betroffenen Länder Krieg, so dass die deutschen Botschaften aus Sicherheitsgründen geschlossen sind. Den Familien bleibt dann nur die Möglichkeit, den Antrag auf ein Visum im Nachbarland zu stellen.

Zu beachten ist vor allem, dass der Antrag auf Familiennachzug innerhalb von drei Monaten nach dem Asylverfahren bei der Botschaft eingehen muss. Andernfalls dürfen Familienangehörige nur nachziehen, wenn sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und sich selbst eine Wohnung und den Unterhalt leisten können.

Für asylberechtigte Minderjährige gilt: Die Eltern des Kindes dürfen nach Deutschland nachziehen. Das ist auch möglich, wenn der Minderjährige nicht für den Lebensunterhalt der Familie aufkommen kann. Allerdings besteht die Voraussetzung, dass keines der Elternteile bereits in Deutschland lebt.

Weitere Informationen zum Thema „Familiennachzug“ finden Sie hier.

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Über die Autorin

Isabel Frankenberg ist Rechtsjournalistin und arbeitet als freie Journalistin für verschiedene Verbände, wie der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.. Unter anderem befasst sie sich in Ihren Artikeln mit Themen des Verkehrs-, Sozial- und Asylrechts.

 

 

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