bewerbungsdschungel.com
Ihr Bewerbungsratgeber
Schriftliche Bewerbung

 

Die schriftliche Bewerbung


Die äußere Form der Bewerbung

Bewerbung ist Werbung in eigener Sache. Wie bei einem Produkt kommt es auf die "Verpackung" an. Eigentlich ist es selbstverständlich, aber gerade deswegen: Achten Sie peinlich genau auf Vollständigkeit, korrekte Rechtschreibung und ein ansprechendes, sauberes Layout. Sie haben genug Zeit, eine vernünftige Bewerbung zu erstellen. Der Arbeitgeber schließt von der Sorgfalt, mit der Sie Ihre Unterlagen erstellen, auf Ihre Arbeitseinstellung und -leistung und auf die Ernsthaftigkeit Ihrer Bewerbung.
Die meisten Bewerbungen scheitern an formalen und inhaltlichen Fehlern der Bewerbung!

Tipp Benutzen Sie unliniertes, einseitig beschriebenes DIN-A-4-Papier und lassen Sie links einen Rand von 25 mm. Um sich von der breiten Masse abzuheben, verwenden Sie weiß gestrichenes Papier (80 - 120 Gramm).

Was gehört zu einer schriftlichen Bewerbung? 

♦ Bewerbungsmappe
♦ Deckblatt (sofern Sie eines beilegen, mit Foto üblich, das Foto sollten Sie mittig platzieren)

♦ Anschreiben (max. 2 Seiten)  

♦ Lebenslauf (mit Foto, falls Sie kein Deckblatt haben)
, max. 3 Seiten
♦ evtl. dritte Seite

♦ ansprechendes Foto
♦ Anlagen

⇒ Arbeitszeugnisse (Kopie)

⇒ Zeugniskopien in umgekehrter chronologischer Reihenfolge
, d.h. von neu nach alt!
⇒ evtl. Bescheinigung über Fortbildungen, wenn diese relevant für die Stelle sind

Kopie des Führerscheins (falls verlangt)

Kopie des Führungszeugnisses (falls verlangt)

Sie können zur besseren Übersicht ein Anlagenverzeichnis erstellen, das vor die eigentlichen Anlagen (Arbeitszeugnisse und Qualifizierungen) geheftet wird. Eine weitere Variante ist ein Anlagenverzeichnis gleich nach dem Deckblatt anzufügen. Dies ist nur dann zu empfehlen, wenn Sie sehr viele Anlagen beifügen wollen.

Tipp Erstellen Sie eine Auflistung aller Bewerbungen, egal ob telefonisch, schriftlich oder persönlich. Sie haben so eine genaue Übersicht und können schneller beurteilen, wann wieder Handlungsbedarf besteht. Außerdem haben Sie einen Nachweis  für die Arbeitsagentur bzw. Jobcenter. Notieren Sie Adresse, Kontakt und Ansprechpartner.

Heben Sie sich positiv aus der Masse ab. Sie können z.B. einen eigenen Briefkopf gestalten, der sich als roter Faden durch die Bewerbung zieht. Oder, sie könnten ein Deckblatt mal ganz anders gestalten, wählen Sie ein Lebensmotto, bringen Sie ein Hintergrundbild, welches zum Berufsziel passt ein oder verwenden Sie hier die gleiche Schriftart wie die der Firma. Hier ist Ihre Kreativität gefragt, aber aufpassen, es darf nicht zu überladen wirken und muss noch zur Stelle und Ihrer Person passen.

Die Bewerbungsmappe


Im Fachhandel wird eine Vielzahl von so genannten "Bewerbungsmappen" angeboten. Geeignet sind sie alle - von einfachen Klemm-Mappen bis hin zu den dreigeteilten, hochwertig gestalteten Mappen. Beim Kauf der Mappen achten Sie auf die Farbe, zu auffällige Farbtöne wirken nicht gut. Neutrale Farben sind z.B. dunkelblau oder dunkelgrün (vertrauensbildende Farben), weiß passt gut zu Gesundheitsberufen, schwarz empfiehlt sich für die Architektenbranche oder schauen Sie bei den Firmen nach farbigen Logos oder farbigen Schriftzügen, die sich mit der gleichen Farbe der Mappe wiederholen kann. Machen Sie es dem Personalchef beim Lesen so leicht wie möglich. 

Empfehlungen:
Verwenden Sie keine Klarsichthüllen, um Ihre Unterlagen zu schützen.
♦ Für den Umschlag gilt: DIN-A4 mit kartoniertem Rücken; ist die Mappe zu groß, den Umschlag entsprechend größer wählen.
♦ Achten Sie auf ausreichende Frankierung und wählen Sie die normale Versendeart.

♦ Legen Sie nur dann ein frankiertes Rückkuvert bei, wenn es ausdrücklich verlangt wird.

♦ Sehr professionell wirkt eine maschinengeschriebene Empfängeradresse (gerade für den kaufmännischen Bereich).


Das Deckblatt


Um Ihrer Bewerbung eine persönliche Note zu verschaffen, fügen Sie ein Deckblatt hinzu. Ein Deckblatt macht die Bewerbung komplett. Das Deckblatt ist die erste eingefügte Seite, die in der Bewerbungsmappe zu sehen ist.

Grundsätzlich sollten folgende Angaben enthalten sein:
Die Stellenbezeichnung/Tätigkeit
♦ Name des Unternehmens, bei dem Sie sich bewerben
♦ Ihre persönliche Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, evtl. Handynummer und E-Mail-Adresse
♦ Bewerbungsfoto (Die Rückseite des Fotos mit Name und Anschrift versehen.)
♦ Anlagen (einzeln aufgeführt)


Beispiel Deckblatt 

Das Anschreiben  

Für das Sichten von Bewerbungsunterlagen haben die meisten Personalchefs nicht viel Zeit. Ein Blick auf die äußere Form der eingereichten Unterlagen und auf das Foto entscheidet oft schon über das weitere Fortkommen der Bewerbung. Das Anschreiben ist Ihre Visitenkarte. Mehr noch: der erste, alles entscheidende Eindruck, Ihre erste Arbeitsprobe. Der Personalchef soll anhand Ihres Anschreibens in kürzester Zeit einen positiven Eindruck erhalten. Denken Sie niemals, dass Ihre Referenzen und Ihre Kenntnisse für sich selbst sprechen.

Das Anschreiben ist das erste Blatt der Bewerbung und sollte nicht länger als eine DIN-A4 Seite, bei Älteren dürfen es auch zwei Seiten sein. Es begleitet die eigentliche Bewerbung und wird daher nicht in die Mappe eingeheftet. Der Aufbau sollte nach der DIN 5008 (Richtlinien für Geschäftsbriefe) angepasst sein. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen eine Orientierungshilfe geben.

DIN 5008

Die DIN 5008 "Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung" stellt die Grundlage für die Gestaltung von schriftlichen Unterlagen im Büro- bzw. Verwaltungsbereich dar. Ziel ist die übersichtliche, zweckmäßige und leserfreundliche Gestaltung von Schriftstücken. Weitere Information unter
www.planet-beruf.de/DIN-5008.9677.0.html oder unter www.din5008.de (Regeln und Anwenderbeispiele). Bitte beachten Sie, dass die DIN 5008 nicht regelt, was geschrieben wird, sondern nur wie!

Hier die wichtigsten Empfehlungen für das Anschreiben angelehnt an DIN 5008

Seitenränder und Schrift
Auf weißem DIN-A4-Blatt von den Blattkanten gilt folgender Abstand:
♦ Seitenrand links: 2,5 cm
♦ Seitenrand rechts: 2,0 cm         
Seitenrand oben/unten: 1,69 cm

♦ Linksbündig, mit einzeiligem Abstand fünf Zeilen von der oberen Blattkante mit den Absenderangaben in einer 11 oder 12-Punkt-großen-Schrifttype beginnen.
   Verwenden Sie nur Standardschriftarten, z.B. Arial oder Times New Roman. Von exotischen Schriftarten ist abzuraten. Verwenden Sie eine einheitliche Schriftart über
   alle Bewerbungsunterlagen.

Absender - Ihre Wohnadresse
♦ Nach 5 Zeilen von der oberen Blattkante beginnt die Absenderangaben.

♦ Die Absenderangaben enthalten Vor- und Zuname, die vollständige Anschrift sowie

♦ die Telefonnummer mit Vorwahl, die nur durch ein Leerzeichen getrennt wird.
   Beispiel: 0371 8733, ohne Klammer. Die Durchwahl wird durch einen Bindestrich von der Hauptwahl getrennt. Beispiel: 0371 8733-79. Bei einer internationalen Nummer
   wird die Landesvorwahl, z.B. +49, vorangestellt und die Null der Ortsvorwahl weggelassen: +49 948 7733-79. Weiterhin gehören, falls vorhanden, die Faxnummer und
   E-Mail-Adresse zu den Absenderangaben.

♦ Die einzelnen Bestandteile der Adresse enthalten keine Leerzeilen.
   Beispiel: Carola Mustermann
                 Feldstraße 35
                 0
9122 Musterstadt

♦ Sie können Ihre Wohnadresse am linken oder rechten Textfeldrand angeben!

♦ Wahlweise können Sie Ihre Adresse auch in gekürzter Form einzeilig über den Anschriftenblock angeben. Arbeiten Sie hier mit einer kleineren Schrift. Empfehlung
   Schriftgröße 6. Beispiel: Monika MusterfrauMusterstraße 2009114 Musterort.


Anschriftenfeld - Adresse der Firma
Nach 4 Leerzeilen vom Absender beginnt das Anschriftenfeld und enthält 9 Zeilen. Für die Zusätze und Vermerke sind davon die ersten 3 Zeilen reserviert. Hier
   können Sie gegebenenfalls zuerst noch Informationen über die Versendungsart, wie z. B.: persönlich, nicht nachsenden, Einschreiben einfügen.
In den nachfolgenden
   6 Zeilen stehen der Firmenname
(ohne „An“), darunter „Personalabteilung“ (gegebenenfalls mit Kennzifferangaben), darunter - falls angegeben - der Titel (abgekürzt)
   und der Name des Ansprechpartners (ohne „zu Händen“ oder „z. Hd.“, nur „Frau Müller“ oder „Herr Müller“), Straße mit Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Zwischen
   Straße und Ort  wird keine Leerzeile gesetzt. Damit passt sich die DIN 5008 der internationalen Schreibweise - gemäß Deutscher Post AG - an.

♦ Enthält eine Adresse eine Postfachnummer, so ist diese von rechts beginnend zweistellig gegliedert, z.B.  9 10 37.

♦ In zusammengesetzten Hausnummern darf das Zeichen für "bis" oder der Schrägstrich verwendet werden. Vor und nach dem "bis" kommt ein Leerzeichen. Beim
   Schrägstrich entfallen die Leerzeichen. Beispiel: ... Müllerstraße 113 - 115 oder ... vorher war das Büro in der Jägerstraße 77/82.

♦ Zwischen der Hausnummer und einer Stockwerk- oder Wohnungsangabe setzen Sie zwei Schrägstriche. Davor und dahinter bleibt je ein Leerzeichen. Für
   Stockwerkangaben verwendeten Sie bisher römische Zahlen. Jetzt schreiben Sie die Stockwerkangaben aus (z.B. 1 Stock). Beispiel: Die Geschäftsführung erreichen Sie
   in der Gingstraße 25 // 3. Stock. oder "Die Vermieterin ist in die Rosenstraße 5 // W 14 umgezogen."


Datum
♦ Das Datum steht rechtsbündig
unterhalb des Anschriftenfelds in der 4 Leerzeile und oberhalb der Betreffzeile (Abstand zwei Leerzeilen) Der Ort kann dazu,
   muss aber nicht.


♦ Häufig wird das Datum nach dem amerikanischen Vorbild geschrieben, d.h. in umgekehrter Reihenfolge (Jahr - Monat - Tag) und mit Bindestrich getrennt (2013-10-08).
   Die alphanumerische Schreibweise kann weiter benutzt werden und wird von uns empfohlen. Hier schreiben Sie den Monat in Buchstaben (3. Oktober 2013). Aber
   auch die Schreibweise wie
3.10.2013 ist nicht falsch. Vermeiden Sie „den“ zwischen Datum und Ort. Beispiel: „Musterort, 7.05.2013".

Wichtig: Das Datum im Anschreiben muss mit dem Datum im Lebenslauf übereinstimmen.


Betreff, Anrede, Text
♦ 6 Zeilen unterhalb der Firmen-Adresse
steht der Betreff. Das Wort "Betreff" wird nicht mehr mitgeschrieben. Geben Sie hier stets die Quelle an, in der Sie das
  Stellenangebot gesehen haben, bei meinestadt.de z.B. "Ihre Stellenanzeige Fachverkäuferin/Fachverkäufer am 17.11.2013 unter meinestadt.de"

♦ Wurde eine Kennziffer angegeben, sollte man sie (nach einem Komma oder Gedankenstrich) in jedem Fall angeben. Setzen Sie keinen Punkt am Ende der Betreffzeile.
   Andere Satzzeichen, wie z.B. Ausrufezeichen, können Sie weiter verwenden. Aus optischen Gründen sollte die Betreffzeile fett geschrieben werden und nicht länger als
   zwei Zeilen sein.
Bei einem mehrzeiligen Betreff wird in der 1. Zeile angegeben, für was man sich bewirbt. In der 2. Zeile folgt der Bezug zu einem Telefonat, einer
   Stellenanzeige oder einem E-Mail-Kontakt.

   Beispiel für einen einzeiligen Betreff:
   Bewerbung um eine Ausbildungsstelle zur Industriekauffrau ab 09/2013
   2 Leereilen zur Anrede freilassen

   Beispiel für einen mehrzeiligen Betreff:
   Bewerbung um eine Tätigkeit als Buchhalterin ab 08/2013
   Ihre Stellenanzeige Buchhalterin/Buchhalter am
10.03.2013 unter meinestadt.de 
   1 Leerzeile zur Anrede freilassen


Anrede/Bewerbungstext
♦ Dem Betreff folgen je nach dessen Umfang 1 oder 2 Leerzeilen zur Anrede. Entweder wird die Kontaktperson persönlich angesprochen (Sehr geehrte Frau Müller,
   Sehr geehrter Herr  Müller) oder, falls diese nicht bekannt ist: „Sehr geehrte Damen und Herren,“. Vergessen Sie nicht den akademischen Titel!

♦ Nach einer Leerzeile beginnt der Text. Die einzelnen Absätze sollten inhaltlich sinnvoll gegliedert, durch eine Leerzeile voneinander getrennt, max. 5 Zeilen lang sein.

Grußformel/Unterschrift
♦ Die Grußformel „Mit freundlichen Grüßen“ ist ebenfalls durch 1 Leerzeile vom Bewerbungstext getrennt.

♦ Nach der Grußformel folgen 3 Leerzeilen.

♦ Links wird dann handschriftlich die Unterschrift mit Vor- und Zunamen gesetzt.  Möglichst mit blauem Füller, damit hebt sich die Unterschrift farblich vom Rest des
   Textes ab und das Anschreiben ist als Original erkennbar.
Keine durchschreibenden Stifte oder schmierende Kugelschreiber verwenden. Farbexperimente sind hier nicht
   gefragt.

Hinweise auf Anlagen
♦ Nach zwei weiteren Leerzeile schreiben Sie das Wort „Anlagen“, falls Sie kein Deckblatt haben.

♦ Optional können Sie das Wort rechtbündig einrücken. Die Anlagen werden heutzutage nicht mehr einzeln aufgelistet. Auf dem Deckblatt können Sie dies natürlich
   weiterhin tun und wird auch empfohlen.

♦ Das Wort „Anlagen“ kann durch Fettdruck hervorgehoben werden. Wenn Sie sich dennoch dazu entscheiden, Ihre Anlagen (Lebenslauf, Lichtbild, ...) einzeln aufzählen,
   so achten Sie darauf, dass die Anlagen untereinander aufgelistet werden und die Reihenfolge identisch mit der Reihenfolge in der Bewerbungsmappe ist. Sie können die
   Aufzählung je nach freiem Platz entweder unter der Unterschrift (2 Leerzeilen Platz lassen) oder rechtbündig (in Höhe der Grußformel) angeben.
 


Übrigens:
Nach der DIN 5008 ist es nicht verboten, das übliche „Mit freundlichen Grüßen" abzuwandeln. Sie könnten auch ausprobieren: "Mit freundlichen
   Grüßen aus Chemnitz" oder "Freundliche Grüße nach München " oder "Freundliche Grüße aus dem sonnigen Chemnitz“.


♦ Bei Prozentzeichen oder kaufmännischen Und-Zeichen sollten Sie beachten, dass diese Zeichen ein Wort vertreten und deshalb immer eine
   Leerzeile zwischen der Zahl und dem Wort stehen. Also 18 % statt 18% oder Müller & Sohn statt Müller&Sohn.

Die Jahreszahl ist laut DIN 5008 nur noch in vierstelliger Schreibweise zulässig.

♦ Satzzeichen: Punkt, Komma, Semikolon, Doppelpunkt, Fragezeichen und Ausrufezeichen schließen Sie an das vorhergehende Wort ohne Leezeichen an.

♦ Schrägstrich: Vor und nach dem Schrägstrich entfallen die Leerzeichen.

Aufzählungen dürfen mehrstufig sein, dies ist nun klargestellt, und darf durch spezielle Aufzählungszeichen wie sie in Textverarbeitungsprogrammen
   zur Verfügung stehen gekennzeichnet sein.  Mehr zur DIN 5008 auch unter
www.din.5008.de


Tipp Verwenden Sie in Ihrem Anschreiben nicht den Konjunktiv (würde, könnte, möchte usw.). Schreiben Sie aktiv!
Falsch: Ich würde mich freuen... - Ich möchte mich bewerben...  - Ich könnte Ihnen...
Richtig: Ich freue mich, Sie in einem persönlichen Gespräch kennenzulernen.  - Ich bewerbe mich...   - Ich werde Ihnen...


Zusammengefasst gehört in ein Anschreiben (von oben nach unten):


Ihre Adresse und Kontaktdaten (Name, Telefonnummer (auch mobil), E-Mail-Adresse)
Korrekte Empfängeradresse (Firma, Vor- und Zuname des Adressaten, (Titel nicht vergessen), Adresse)
Datum (rechts, ohne Ort)

kein Bewerbungsfoto!

Betreff (Konkreter Bezug auf die Stellenanzeige: "Bewerbung als ...., Ihre Stellenanzeige vom 10. März 2013 in der FP Chemnitz")

Anrede (Immer persönlichen Ansprechpartner nennen, auf keinen Fall: "Sehr geehrte Damen und Herren". Machen Sie sich schlau, wer Ansprechpartner sein kann.)

Einstieg: Bezug zum Unternehmen auf eine Anzeige, ein Gespräch oder eine persönliche Empfehlung.

   Einstiegssatz, der Interesse an Ihrer Person weckt, d.h. schildern Sie Ihre Motivation für die Stelle.  
Kurze Beschreibung der Qualifikation aus bisherigen Tätigkeiten, die zu den Anforderungen der Stelle passen
besondere Eignung für die Stelle
Aussagefähige Stärken, d.h. bringen Sie Beispiele mit Ihren Stärken in Verbindung
 
Hinweis auf sonstige Kenntnisse (zum Beispiel Sprachen)
Hinweise auf Kündigungsfristen und Vertraulichkeit sowie möglichen Eintrittstermin
Falls verlangt: Gehaltsvorstellungen (Spanne ist besser als exakter Betrag)
Griffiger Abschlusssatz mit der Aufforderung, Sie zum Vorstellungsgespräch einzuladen
Grußformel "Mit freundlichen Grüßen"
Handschriftliche Unterschrift (blauer Füllhalter)

Anlage ohne die Bezeichnung der Anlagen im Einzelnen (falls kein Deckblatt verwendet wird)

Was Sie bei einem Anschreiben unterlassen sollten:

♦ Steife Formeln ("bezugnehmend auf", "sende ich Ihnen in der Anlage zu", "verbleibe ich mit") 
♦ Allgemeine Floskeln ("Ich werde von meinem Chef geschätzt".)
♦ Allgemeine Aufzählung Ihrer Stärken ("...teamfähig, kommunikativ und belastbar...")
♦ Modeworte (einmalig, klasse, sowieso, super, toll, total, verdammt, wahnsinnig)
♦ Umgangssprache ("Ich bleibe immer cool, auch wenn der Laden brummt.")
♦ Abkürzungen und Fremdwörter
♦ Schreiben Sie individuell und nie aus Ratgeberbüchern ab!

Tipp Verwenden Sie keine allgemeinen Formulierungen wie "Hiermit bewerbe ich mich..." . Damit verspielen Sie sich schon Ihre Chance für eine Einladung zum Gespräch oder Kontakt. Auch die Einleitung wie " mit großem Interesse habe ich ihre Stellenanzeige gelesen ... " ist ebenfalls nicht aussagekräftig. Diese Sätze finden die Personalchefs in jeder Bewerbung und wirkt unpersönlich, nicht vorbereitet und von wenig Kreativität.  Besser ist, wenn Ihre persönliche Einstellung deutlich wird: "In Ihrer Anzeige vom... beschreiben Sie eine berufliche Aufgabe, die mich besonders interessiert, weil ..."

 

Beispiel 1 Anschreiben Arbeitsplatz (Hier wurde ein Deckblatt gefertigt, somit entfällt das Wort "Anlagen" im Anschreiben)

Beispiel 2 Anschreiben Arbeitsplatz

Beispiel 3 Anschreiben Arbeitsplatz

Beispiel 4 Anschreiben allgemein

►Beispiel Anschreiben Ausbildungsplatz


Der Lebenslauf

Was gehört in einen Lebenslauf?

Persönliche Daten (Vorname, Nachname -Geburtsdatum, Geburtsort -Staatsangehörigkeit bei ausländischen Bewerbern -Familienstand, ggf Anzahl & Alter der Kinder)
Schulbildung
Berufsausbildung
Berufspraxis
Weiterbildung (Nicht unbedingt erforderlich, nennen Sie nur das, was für die Stelle wichtig ist!)
Besondere Kenntnisse (Nicht unbedingt erforderlich, Sprachkenntnisse oder Führersein nur schreiben, wenn es für die Stelle von Vorteil ist!)
Sonstiges (optional - z.B. Auslandspraktikum, Wehrdienst, Erziehungszeiten, auch evtl. Zeiten der Jobsuche bis max. 6 Monate)

Ort, Datum, Unterschrift (möglichst mit blauem Füller schreiben)
ansprechendes Foto (falls Sie kein Deckblatt verwenden)

Form eines Lebenslaufs

Lebensläufe müssen ansprechend aufgebaut sein. In der Regel erwarten Arbeitgeber den Lebenslauf in maschinen- bzw. PC-geschriebener Form. Nur selten werden
handschriftliche Lebensläufe verlangt. Die wichtigsten Informationen und Argumente, die für Sie als idealen Kandidaten sprechen, müssen klar und übersichtlich geordnet sein. Der Lebenslauf soll eine lückenlose Übersicht des bisherigen Ausbildungs- und Berufsweges geben. Man bevorzugt heute die tabellarische Form, jedoch sind Sie in der grafischen Darstellung frei. Inhaltlich sollten Sie bei der Auswahl der erwähnenswerten Tätigkeiten etc. darauf achten, dass Ihr roter Faden im Leben zu erkennen ist. Der Lebenslauf soll max. drei Seiten lang sein.

In Deutschland setzt sich immer mehr der sogenannte "amerikanische Lebenslauf" durch. Zuerst werden Oberbegriffe gebildet: Berufspraxis, Berufsausbildung, Schulbildung. Innerhalb dieser Gruppen werden die Zeiten vom aktuellsten Stand rückwärts aufgeführt. D.h., von Neu nach Alt, die letzte Stelle steht am Anfang. Diese Form ist vor allem bei lebenserfahrenen Bewerbern gut, weil die aktuelle Qualifikation/Tätigkeit sofort erkennbar ist. Damit erleichtern Sie dem Personalchef die Arbeit. Denken Sie daran, Personalchefs und Personalmitarbeiter müssen Bewerbungsmappen lesen und vorsortieren. Oftmals bleibt dafür nicht viel Zeit, vielleicht vier Minuten pro Bewerbung!? Das Wesentlich muss also sofort ins Auge springen.

Worauf sollten Sie beim Lebenslauf achten?

Bewerben Sie sich z.B. um eine kaufmännische Tätigkeit, sollten Sie alles Wichtige aus Ihrem Leben erwähnen, was mit Bürotätigkeiten, Organisieren, Verkaufen,
   Umgang mit Menschen usw. zu tun hat.

♦ Hobbys sollten Sie nur dann erwähnen, wenn es zur Stelle passt. Berücksichtigen Sie, dass Ihr zukünftiger Arbeitgeber nicht unbedingt Ihre Begeisterung für
   unfallträchtige Sportarten teilt. Auch regelmäßige „Discofeten“ sollten lieber Ihr Geheimnis bleiben.

♦ Aussagen wie ABM-Kraft, ein Euro-Jobber oder ähnliches wirken nicht optimal - statt dessen sollten Sie die Funktion angeben, in der Sie tätig waren und in
   Klammern „befristet“ oder "geringfügig" hinzufügen.

♦ Passive Aussagen wie „arbeitslos“ sollten Sie vermeiden. Die Arbeitslosigkeit sollte am besten aktiv mit "aktive Jobsuche" beschrieben werden

♦ Auch die Hausfrauentätigkeit lässt sich besser mit „Familienarbeit/Elternzeit“ darstellen - auch da wird eine Aktivität beschrieben. Kinder bitte mit Alter angeben sowie
   dem Zusatz "Betreuung gewährleistet". Haben Sie während der Elternzeit Ehrenämter und andere engagierte Aufgaben, wie z.B. im Hort als Elternsprecherin oder in der
   Kita als Gruppenbegleitung für den "Spielnachmittag" mit gestaltet, organisiert oder sind verantwortlich, dann sollten Sie das auch schreiben. 

♦ Der Familienstand "nicht verheiratet" darf verwendet werden, wenn man sich wohler fühlt als zu schreiben "ledig", "geschieden", "verwitwet", allein erziehend",
   "zusammenlebend oder verpartnert".

♦ Längere Unterbrechungszeiten sind grundsätzlich zu erwähnen. Jedoch sollten Sie auf eine aktive Aussage achten. Zum Beispiel sollten Zeiten der intensiven
   Bemühungen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, eine berufsbezogene Fortbildung oder ein längerer Sprachaufenthalt im Ausland auch als solche im Lebenslauf
   erkennbar
sein.

Persönliche Kommentare zu einzelnen Punkten sind im Lebenslauf nicht üblich, also weglassen. Ebenfalls eine Anrede oder eine Grußformel zu Schluss.

♦ Im Lebenslauf setzen Sie die Zeitangabe links und rechts die Fakten. In der Regel reicht die Monatsangabe, also zum Beispiel:
   06/2008 - 07/2011 Ausbildung zur Bankkauffrau in der Sparkasse Chemnitz.

♦ Der Lebenslauf ist mit Unterschrift, Ort und Datum versehen. Damit bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben. Sollte sich herausstellen, dass Sie falsche Angaben
   gemacht haben, könnte es Ärger geben und auch nach einer Probezeit zur fristlosen Kündigung führen. Seien Sie also besonders sorgfältig bei der Textgestaltung und
   den Zeitangaben.

                                                                           

Lücken im Lebenslauf - Tipps wie Sie Ihre Lücken am besten erklären:

1. Wahrheit
Bleiben Sie bei der Wahrheit! Selbst wenn Sie fürchten, dass eine Leerstelle ein schlechtes Licht auf Sie wirft: Wenn der Personalchef Unstimmigkeiten bei den Daten entdeckt, sind die Konsequenzen auf jeden Fall verheerender.

2. Zeitangabe
Auch von der beliebten Methode, bei beruflichen Stationen nicht die Monate, sondern nur Jahreszahlen anzugeben, sollten Sie Abstand nehmen. Diesen Trick kennen Personalchefs zur Genüge - und spätestens die Daten auf Ihren Zeugnissen offenbaren die Lücken in Ihrem Lebenslauf.

3. Zeiten ohne Job
Machen Sie kein großes Thema aus Ihren Lücken im Lebenslauf. Geben Sie kurz an, weshalb Sie in der Phase unbeschäftigt waren - und lassen Sie es dabei. Mit langweiligen Erklärungen im Anschreiben oder beim Vorstellungsgespräch lenken Sie nur unnötig Aufmerksamkeit auf das heikle Thema.

4. Studienabbruch
Sie haben Ihr Studienfach gewechselt? Kein Grund zur Sorge. Ein Studienabbruch ist nichts Ungewöhnliches: Laut einer Studie des Hochschul-Informations-Systems (HIS) verlässt gut jeder fünfte Student die Universität ohne Abschluss. Außerdem: Nichts zu befürchten haben Sie, wenn Sie bereits Berufserfahrung gesammelt haben - diese sind den Personalchefs in der Regel wichtiger als ein holpriger Studienstart.

5. Erwerbsunterbrechung
Sie waren lange krank oder mussten ein Familienmitglied pflegen? Derartige Schicksalsschläge wird Ihnen kein einfühlsamer Arbeitgeber ankreiden. Allerdings sollten Sie nicht zu sehr ins Detail gehen. Persönliche Lebenskrisen haben im Lebenslauf nichts zu suchen. Halten Sie sich also besser allgemein: "Aus persönlichen/ gesundheitlichen Gründen" oder "befristete gesundheitliche Unterbrechung" sind mögliche Formulierungen.

6. Arbeitslos
Sie sind derzeit arbeitslos? Bis zu 6 Monaten Jobsuche sind derzeit normal und machen Arbeitgeber nicht stutzig. Um sicher zu gehen, sollten Sie alles erwähnen, was Sie zu dieser Zeit getan haben, um sich fortzubilden. Haben Sie einen Englisch-Kurs belegt oder in einer Weiterbildung Ihre BWL-Kenntnisse aufpoliert? Wenn ja, sollten Sie dies unbedingt erwähnen. Schon wirken die Monate produktiver.

7. Gezielte Aufmerksamkeit
Liegt Ihre stellenlose Zeit schon lange zurück? Dann beschreiben Sie die Job-Stationen vorher und nachher ausführlich. So zieht diese Phase weniger Aufmerksamkeit auf sich. Aber: Egal, wie unangenehm Ihnen Lücken sind, Sie sollten im Lebenslauf niemals lügen und falsche Daten eintragen.

8. Persönliches Engagement
Ob Rucksackreise um die Welt oder ausgedehnter Entspannungsurlaub am Strand - auch Reisen sollten im Lebenslauf erwähnt werden, wenn sie länger als zwei Monate gedauert haben. Hier gilt das gleiche Prinzip wie bei allen Lücken im Lebenslauf: Fortbildungen werten diese Zeiten auf. Zu dick auftragen ist aber kontraproduktiv. Sprachkurse, Weiterbildungen oder Freiwilligendienste aus dieser Zeit sollten Sie also unbedingt auflisten - wenn Sie sie belegen können. Ohne Zeugnis oder Zertifikat kauft Ihnen kein Arbeitgeber ab, dass Sie im dreimonatigen Badeurlaub einen Sprachkurs absolviert haben.
(Quelle: StepStone 2012)



Tipp 
 Der Lebenslauf sollte individuell auf jede Stelle angepasst werden, je nachdem, was gerade wesentlich ist. Eine Möglichkeit ist z.B. die Hinzunahme von Tätigkeitsschwerpunkten, um eine kurzzeitige Tätigkeit "wichtiger" erscheinen zu lassen. Auch hier gilt die aktive Sprache. Verwenden Sie Verben, nicht umsonst heißen Verben auch Tätigkeitswörter. Dazu gehören z.B. führen, initiieren, koordinieren, integrieren, organisieren, optimieren, verbessern, entwickeln, moderieren... Im Lebenslauf würde so z.B. bei Tätigkeitsschwerpunkte stehen: - Fortbildungspläne für das Bildungsprojekt Alleinerziehende entwickelt ... oder passende Referenten selbstständig ausgewählt ... oder Jahresabschlusskonferenz koordiniert ... 

Und noch eins! Übernehmen Sie auf keinen Fall Beispiele aus dem Internet "wörtlich". Das merken Personalchefs sofort, auf welcher Homepage Sie waren. Schon aus dem Grund, dass das andere Bewerber doch tun und einfach abschreiben. Finden Sie Ihren eigenen, individuellen Stil, der Sie aus der Masse hervorhebt.

Falls Sie immer noch nicht genau wissen, wie Sie Ihren Lebenslauf schreiben sollen, hier ein paar Beispiele.

Beispiel Lebenslauf Arbeitsplatz

Beispiel Lebenslauf (Ausbildungsplatz) (wird gerade überarbeitet)


Die Dritte Seite

Die dritte Seite ist optional. Hier können Sie alles unterbringen, was nicht im Lebenslauf oder im Anschreiben Platz findet und von dem Sie glauben, dass es zum Vorteil für Sie ist. Es gibt keine Formvorschriften für die dritte Seite. Falls Sie einen eigenen Briefkopf haben, erscheint dieser auch auf der dritten Seite.

Tipp  Hier eine Auswahl an Dingen, die sich für die dritte Seite eignen: ehrenamtliche Tätigkeiten - sportliche Interessen - Hobbys (werden heute oft mit "Interessen" bezeichnet) - Elternbereitschaft - sonstige verantwortungsvolle Tätigkeiten - Engagements während der Ausbildung/des Studiums/der Elternzeit - Qualifikationen, die außerhalb von Job und Ausbildung erworben wurden - evtl. Aufzählung von Abschlüssen, die während einer Weiterbildung oder Umschulung erworben wurden, um lange Aufzählungen im Lebenslauf zu vermeiden - Erklärung/Rechtfertigung von Dingen, die evtl. Fragen aufwerfen (z.B. lange Erziehungszeiten oder Pflege, alle zwei Jahre die Stelle gewechselt).

Mögliche Überschriften:
♦ Was Sie noch von mir wissen sollten...
♦ Warum gerade ich?
♦ Zu meiner Motivation


Das Bewerbungs-Foto

„Bild schlägt Text“ sagen Zeitungsmacher. Unterschätzen Sie nicht die Wirkung des Fotos in Ihrer Bewerbungsmappe. Ein Bild kann Sympathie, aber auch Ablehnung erzeugen, ohne dass Sie durch Ihre persönliche Erscheinung diesen Eindruck korrigieren können.
Deshalb:
Keine billigen Automatenbilder, sondern Aufnahmen vom Fotografen. Sie wollen sich doch schließlich ins rechte Licht rücken (ansprechende Kleidung wie für ein Vorstellungsgespräch!).

Tipp  Lassen Sie sich das Foto als jpg-Datei auf CD oder Diskette vom Fotografen geben. Dann können Sie es bei der Online-Bewerbung benutzen.
                  

♦ Größe: Bewerbungsfoto in der Größe von ca. 4,5 x 6 cm, besser etwas größer.
♦ Das Foto können Sie auf das Deckblatt oder rechts oben in den Lebenslauf kleben. (Blick möglichst zu den Daten hin.)
♦ Auf der Rückseite vorher mit Bleistift Namen vermerken, falls es sich löst.
♦ Bitte nur aktuelles Foto verschicken. Haben Sie z.B. vor kurzem Ihre Haare von lang auf kurz verändert, neues Foto beilegen!

Das Geld für gute Fotos ist eine Investition, die sich lohnt!


Das Arbeitszeugnis

Wer aus einem Arbeitsverhältnis scheidet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein angemessenes und vollständiges Zeugnis. Oft wird dies von vielen Arbeitnehmern nicht ernst genug genommen. Arbeitgeber müssen das Zeugnis positiv formulieren, daher hat sich im Laufe der Zeit eine Art Code entwickelt, der auch negative Aspekte dem zukünftigen Arbeitgeber mitteilen soll.

Hinweis: Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner bestehenden oder nachwirkenden Fürsorgepflicht bzw. - wie es der BGH ausdrückt (Urteil vom 26. November 1963, VI ZR 221/62) - seiner auch über das Ende des Dienstverhältnisses hinausweisenden "sozialen Mitverantwortung" verpflichtet, das Zeugnis nicht nur der Wahrheit entsprechend, sondern auch mit verständigen Wohlwollen abzufassen.

Es ist sicher lohnenswert, das ausgestellte Arbeitszeugnis genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn viele Arbeitgeber versuchen, zwischen den Zeilen diesen Code zu identifizieren. Problematisch wird dies, wenn der letzte Arbeitgeber aus Unwissenheit eine für Sie negative Formulierung verwand hat. Grundsätzlich gilt, enthält das Zeugnis für Sie nachteilige Formulierungen, können Sie auf Nachbesserung bestehen.

Welche Form?

Es gibt einfache und qualifizierte Arbeitszeugnisse. Ein einfaches Zeugnis - häufig auch als Arbeitsbescheinigung bezeichnet - wird meist nur bei kurzzeitigen Beschäftigung ausgestellt und beschränkt sich in der Regel auf Personalien, Art und Dauer der Tätigkeit und das Aufgabengebiet. In allen anderen Fällen sollte unbedingt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden. Es beschreibt ausführlich Art und Qualität der Tätigkeit, die der scheidende Arbeitnehmer im Unternehmen ausgeführt hat, seine Leistung und gegebenenfalls auch Führungseigenschaften. Alle Angaben sollten dabei "wahr und klar" sein, so verlangt es der Gesetzgeber.

Wann?

Der Anspruch auf Erteilung entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis vom Zeitpunkt der Kündigung an verlangen. Wegen Verletzung der Zeugnispflicht können dem Arbeitnehmer
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zustehen. Grundsätzlich gilt eine Wartefrist von 3 Wochen.

Was gehört hinein?

Ein vollständiges Arbeitszeugnis besteht aus: 
♦ einem Eingangssatz (Name, Geburtsdaten, Tätigkeitsbezeichnung, Dauer des Arbeitsverhältnisses), 
♦ einer Positions- und Aufgabenbeschreibung, 
♦ der Leistungs- und Erfolgsbeurteilung, 
♦ der Beurteilung des Sozialverhaltens 
♦ sowie einem Schlussabsatz (Erklärung der Trennung, Ausdrücke des Dankes oder des Bedauerns, Zukunftswünsche).

Die Positions- und Aufgabenbeschreibung sollte eine Steigerung erkennen lassen. Gemeint ist damit nicht unbedingt ein hierarchischer Aufstieg. Auch die Übernahme neuer und komplexerer Aufgaben bedeutet eine Verbesserung.
Auf die genaue hierarchische Einordnung kommt es an. Um den persönlichen Erfolg zu belegen, empfiehlt es sich, ein oder zwei Highlights, etwa Projekte, zu benennen. Jedes zweite Zeugnis krankt daran, dass zum Beispiel Führungsverhalten nicht ausreichend gewürdigt wird. Durchsetzungs- und Überzeugungsfähigkeit sind wichtige Schlüsselwörter. Auch die Gruppenleistung und die Arbeitsatmosphäre erlauben Rückschlüsse. Je nach Position, will der
Personalchef außerdem wissen, wie der Kontakt zu Kunden und Auftragnehmern war.

In ein gutes Zeugnis gehört unbedingt hinein, dass die Arbeitskraft das volle Vertrauen der Geschäftsführung genossen hat. Der Satz "Er erhält ein wohlwollendes Arbeitszeugnis" reicht nicht - er drückt nicht mehr als den gesetzlichen Anspruch aus. Ein schlechtes Zeugnis kann Karrierechancen zerstören. Hoffen Sie nicht darauf, dass potentielle Arbeitgeber negative Hinweise im Zeugnis überlesen. Schon bei der Vorauswahl von Bewerbern sind Zeugnisse ausschlaggebend dafür, ob Sie überhaupt eine Einladung zu einer Vorstellung erhält.

Kompetenzen und Verantwortung

Sehr wichtig sind die Beschreibung Ihrer Kompetenz und der Ihnen übertragene Verantwortungsumfang.
Solche Angaben sind zur Klarstellung der Bedeutung einer Position wichtig, da sich in der Praxis hinter gleichen Tätigkeitsbezeichnungen große Verantwortungsunterschiede verbergen können.
Zum Beispiel wird die Bedeutung der Aufgabe eines Leiters der Technischen Ausbildung in einem Großunternehmen klarer, wenn man liest, welchen Rahmen das unter seiner Verantwortung stehende Jahresbudget einnahm.

Der Umfang einer Personal- und Führungsverantwortung kann am besten anhand von Zahlen derer, die ihm unterstellt
waren, angeführt werden, oder auch ob er zur selbständigen Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern berechtigt war. Ist die Mitarbeiterzahl relativ klein, so ist es meist vorteilhafter für den Zeugnisinhaber, wenn sie nicht erwähnt wird.

Andere Begriffe zur Kennzeichnung von Kompetenz und Verantwortung sind "Kreditkompetenz" bei Banken, "Regulierungsvollmacht" bei der Schadensregelung in Versicherungen, "Zeichnungsvollmacht" im Zahlungsverkehr, "Kulanzvollmacht" im Kundenverkehr, "Ausbuchungsvollmacht" im Handels- und Lagerbereich oder "Wertberichtigungsbefugnis" bezüglich Forderungen. Oft spricht in diesen Fällen nichts dagegen, den Kompetenzrahmen exakt in Euro anzugeben. Allgemeiner kann die Verantwortung eines Mitarbeiters durch die Worte "selbständig" oder "eigenverantwortlich" beschrieben werden. Wird diese Verantwortung durch Passagen wie "erledigte weitgehend selbständig alle Routinearbeiten" eingeschränkt, so wirkt dies meist negativ.

Zwischenzeugnis

Jeder Arbeitnehmer sollte bei passender Gelegenheit (Versetzung oder Vorgesetztenwechsel) ein Zwischenzeugnis fordern. Dies enthält oft eine gute Beurteilung, die für das eigentliche Arbeitszeugnis Grundlage sein könnte. Außerdem kann ein aktuelles, positives Zwischenzeugnis einen gewissen Schutz gegen Entlassung darstellen. Wann können Sie noch ein Zwischenzeugnis verlangen? Die Firma wird verkauft oder das Gefüge der Firma ändert sich oder Sie werden zum Betriebsrat gewählt.

Entwurf

Hat der Aussteller nur geringe Kenntnisse der Zeugnissprache, so sollte der Arbeitnehmer ihm einen mit fachkundiger Unterstützung erstellten, ausformulierten Entwurf vorlegen. Da die Zeugnisausstellung oft eine ungeliebte Aufgabe ist, wird diese Hilfe meist gern entgegengenommen.

Aufklärung

Jeder Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Beurteilung seiner Leistung erklärt wird. Ist ihm die Beurteilung im Zeugnis unklar, so sollte er Aufklärung und Begründung fordern.

Berichtigung

Ein Arbeitnehmer sollte nicht darauf hoffen, dass Negativpunkte im Zeugnis nicht auffallen. Schon eine kritische Andeutung kann die Bewerbungschancen drastisch senken. Falls erforderlich, muss ein Arbeitnehmer also umgehend eine Berichtigung und Ergänzung seines Zeugnisses fordern. Vielleicht kann er sich auf folgende Punkte stützen: frühere gute Leistungsbeurteilungen, eine übertarifliche Zulage, lobende Gehaltserhöhungsschreiben oder sonstige Dankschreiben.

Doppeldeutigkeit

Arbeitnehmer müssen doppeldeutige Bemerkungen ihres Arbeitgebers im Zeugnis nicht hinnehmen. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor. Die Richter gaben damit der Klage einer Sekretärin gegen ein Finanzmakler-Unternehmen statt. Im
Abschlußzeugnis der Sekretärin stand unter anderem: "Sie verstand es stets, ihre Interessen in der Firma durchzusetzen." Die Arbeitnehmerin sah in dieser Passage den versteckten Vorwurf, sie sei rechthaberisch und wenig kompromißbereit. Vor Gericht erwies es sich, dass der Mitarbeiterin, die wegen Krankheit ihren Arbeitsplatz verlassen mußte, das Zeugnis erst nach einem Prozeß vor dem Arbeitsgericht ausgestellt worden war. Der Gerichtsvorsitzende betonte, ein Zeugnis müsse "kennzeichnend für das Arbeitsverhältnis" sein. Keineswegs dürften "außerdienstliche Angelegenheiten", wie etwa die Auseinandersetzung vor Gericht, versteckt einfließen.

Klage und Schadensersatz

Notfalls bleibt die Klage auf Zeugnisberichtigung. Diese muss umgehend eingereicht werden (am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht), da bei Untätigkeit schon nach wenigen Monaten der Anspruch auf Zeugnisberichtigung verwirkt sein kann. In einzelnen Fällen kann ein Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz haben, beispielsweise wenn der Arbeitgeber trotz Mahnung schuldhaft kein Zeugnis ausstellt und dem Arbeitnehmer deshalb eine Beschäftigungschance entgeht.

Beratung zu Arbeitszeugnissen unter www.zeugnisberatung.de oder lesen Sie kostenlos nach bei www.arbeitszeugnis-info.de oder bei  www.jobworld.de unter Arbeitszeugnis. Beachten Sie jedoch, dass neben vielen kostenlosen Tipps auch zu bezahlende Dienstleistungen (Interpretieren oder Erstellen von Arbeitszeugnissen) oder Fachbücher angeboten werden. Für Personalchefs kann ebenfalls eine Webseite empfohlen werden. Unter www.tipps-fuer-personalleiter.de finden Sie Vorlagen und Tipps für mehr Rechtssicherheit.


Der Bewerbungsdschungel wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung!


letzte Änderung 9.04.2013